Sind Sie selbst schuld am Unfall bzw. können Sie den Schadensverursacher (Beispiel: Parkplatzschaden) nicht ermitteln und wollen deshalb Ihre Vollkasko-Versicherung in Anspruch nehmen, so empfehlen wir:
wenden Sie sich an Ihre Versicherung.
In vielen Fällen bestehen Versicherungen darauf, den Sachverständigen zur Schadensfeststellung zu bestimmen. Entschliessen Sie sich trotzdem einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen, erstatten die meisten Versicherungen nach unserer Erfahrung das Sachverständigenhonorar nicht (auch wenn sie das Gutachten zur Grundlage der Schadensabrechnung machen).


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