Sind Sie selbst schuld am Unfall bzw. können Sie den
Schadensverursacher (Beispiel: Parkplatzschaden) nicht ermitteln
und wollen deshalb Ihre Vollkasko-Versicherung in Anspruch
nehmen, so empfehlen wir:
wenden Sie sich an Ihre Versicherung.
In vielen Fällen bestehen Versicherungen darauf, den
Sachverständigen zur
Schadensfeststellung zu bestimmen. Entschliessen Sie sich
trotzdem einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung
des Gutachtens zu beauftragen, erstatten die meisten
Versicherungen nach unserer Erfahrung das
Sachverständigenhonorar nicht (auch wenn sie das Gutachten zur
Grundlage der Schadensabrechnung machen).
Fragen?
Probleme? - Wir sind seit mehr als 20 Jahre an Ihrer Seite! (030) 44 01 24 42 Telefonische
Soforthilfe 0-24,ooUhr: 0172 30 12
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