Bei einem unverschuldetem Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen! Das Honorar des SV muß die gegnerische Versicherung tragen, da Sie nach deutschem Recht verpflichtet sind Ihre Ansprüche geltend zu machen!
Ein unabhängiger Sachverständiger wird das Gutachten
unparteiisch und objektiv erstellen,
er braucht keine Rücksicht auf kommerzielle Interessen von
Werkstätten und Versicherungen zu nehmen.
(Kann ein von einer Werkstatt empfohlener Sachverständiger
wirklich immer
100%-tig objektiv sein? - Kann er Sie z.B. darauf hinweisen, daß
niemand Sie zwingen kann Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen, daß
Sie auch Anspuch auf
die Auszahlung der im Gutachten genannten Reparaturkosten
haben?[Durchschnittslohn freier Werkstätten])
Bei einem unverschuldetem Unfall (Haftpflichtschaden) sollen
Sie grundsätzlich so gestellt werden, als wenn der Unfall nicht
eingetreten wäre.
Daraus folgt, daß Ihnen neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug
auch alle Aufwendungen zu erstatten sind, die mit dem
Ereignis zusammenhängen. Zum Beispiel das Porto, Telefon- und
andere Gebühren.
Empfehlung: schreiben Sie sich ihre Auslagen konkret auf,
bewahren Sie Belege und Quittungen auf. Vergleichen Sie ihre
Aufwendungen mit dem (meist) pauschal gezahlten
Aufwandsentschädigungen und sollten Ihre Aufwendungen höher sein,
scheuen Sie sich nicht die höheren Ausgaben
geltend zu machen.
Sind Sie verletzt, oder haben Sie Schmerzen, suchen Sie
umgehend einen Arzt auf. Lassen Sie sich den Zusammenhang der
Schmerzen mit dem Unfall attestieren, machen Sie Schmerzensgeld
geltend, es steht Ihnen zu und stellt keine Gnade dar.
Empfehlung: lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.
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